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Patentverletzung
unseres Roboterbiegesystems Twister

Werte Kundschaft der Rosenberger AG,
in letzter Zeit müssen wir leider feststellen, daß einige Konkurrenz- Rohrbearbeitungsmaschinenhersteller unser Roboterbiegesystem Twister z.T. exakt kopieren und somit bewußt oder unbewußt unser Patent auf dieses Biegeverfahren verletzen, so auch die Roboterbiegeanlagen von Eaton Leonard Roboflex Tube Bending Cell und Uni-Vercell von EMS, letztere wurde in Ihrer Fachzeitschrift MM Maschinenmarkt von dem Autor Annedore Munde am 04.02.2008 beschrieben.

Das Biegeverfahren inlusive der möglichen automatischen Rohrvermessung im Biegeprozezz unseres modernen Roboter-Biegesystem Twister ist bereits im Juli 2004 beim europäischen Patentamt zum Patent angemeldet worden.

Das Patent auf diese Erfindung ist vom europäischen Patentamt am 18. April 2007 mit der Eu-Patent-Nr. 1651367 erteilt worden. Ferner ist dieses Patent in 18 Vertragsstaaten (incl. alle EUStaaten) überführt worden und gilt in diesen Staaten ebenfalls.

Unsere Erfindung betrifft ein Verfahren zum Biegen von Werkstücken, insbesondere von Rohren, Drähten, Stangenmaterialien. Halbzeugen, Blechen oder dgl. mit zumindest einer Biegeeinrichtung. Die Biegeeinrichtung ist ortsfest gegenüber einem Untergrund angeordnet. Der Roboter hält das Werkstück während des Biegens fest.

Zum weiteren Biegen wird das Werkstück der Biegeeinrichtung weiter in Längsrichtung positioniert und gegebenenfalls radial nach vorgegeben Winkel verdreht, gebogen und je nach Rohrgeometrie in Längsrichtung weiter positioniert, gegebenenfalls erneut radial verdreht und gebogen, wobei während des Verformens ggf. der Roboterarm, insbesondere die Greifeinrichtung durch Umgreifen das Werkstück an einer anderen beliebigen Stelle ggf. auch im fertiggestellten Bereich zum weiteren Zuführen des Werkstückes in die eine Biegeeinrichtung oder eine weitere z.B. anders drehende links oder rechts biegende Biegeeinrichtung zuführt.

Das fertig gebogene Werkstück kann anschließend einer Rohrendenumformmaschine zugeführt und je nach Aufgabe kann das fertiggestellte Werkstück (Rohr) entlang einer 3D-Meßeinrichtung geführt werden, so daß die vollständige Kontur des fertiggestellten Werkstückes in allen 3 Ebenen X, Y und Z als IST-Wert hinterlegt wird und eine automatische Sollwertnachführung gestartet werden kann.

Vor allen Dingen ist dieser Ablauf, der mit mehreren Ansprüchen detailliert beschrieben ist, durch das genannte Patent geschützt. Dieses System besteht aus einem Mehrachsenroboter und mehreren, kreisförmig aufgebauten Rohrbearbeitungssystemen wie z.B. Links- und Rechtsbiegemaschinenköpfe, Umformeinrichtungen, Magazinsysteme, Trennsysteme, Walzenmaschinen usw. Dieses variable, technologisch anspruchsvolle System kann mit allen Rohrbearbeitungsmaschinen auch anderer Hersteller gekoppelt bzw. vernetzt werden und zu verschiedenen, je nach erforderlichen Fertigungsbedarf, Rohrbearbeitungssystemen ausgerüstet werden.

Dieses vollautomatische System arbeitet in den Rohrabmessungen bis 20 x 1.5 mm bzw. bis 60 x 4 mm je nach Aufbau des Biegekopfes. Es genügt den höchsten Biegeansprüchen in Bezug auf Genauigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Roboterbiegesystem Twister

Roboterbiegesystem Twister Der Mehrachsenroboter ist Bestandteil des Biegeverfahrens im dreidimensionalem Raum.
Neben der Zuführung und Ablage bzw. Abnahme von einer Rohrbearbeitungsmaschine und Zuführung zur nächst folgenden Rohrbearbeitungsmaschine (Handling) ist der Mehrachsenroboter im Biegeprozess mit eingebunden, und somit Bestandteil der Biegemaschine.
Herkömmliche Biegemaschinen werden in diesem System nicht benötigt, sondern nur der reine Links- oder Rechtsbiegekopf. Den Längsvorschub sowie die Rohrdrehung und Rohrfixierung (was bei Biegemaschinen die Zangenschließung bewirkt) übernimmt der Mehrachsenroboter. Gerade diese Arbeitspunkte sind durch das erteilte Patent geschützt.

Uns bekannte Mitwettbewerber, die unser Biegesystem Twister kopieren werden wir zur Unterlassung auffordern, und wenn diese nicht unterbleibt werden wir eine Patentverletzungsklage gegen diese Firmen einreichen. Unserer verehrten Kundschaft möchten wir über diesen Sachverhalt hiermit informieren.

Rosenberger AG
G. Rosenberger

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